Die Ausstattungen in öffentlichen Sanitäreinrichtungen müssen besonderen Ansprüche erfüllen. Zum einen sollen Sie den Ansprüchen der Nutzer genügen, zum anderen sollen sie robust, sauber und zeitgemäß sein. Bereits bei der Planung von öffentlichen sowie halböffentlichen Sanitärraume sollten die entsprechenden Normen und Richtlinien bedacht werden.

Die Intimsphäre muss bei öffentlichen Sanitärräumen mit eingeplant werden. © myjanitors, pixabay.com
Öffentliche Sanitärräume müssen häufig viel aushalten: Eine hohe Nutzerfrequenz, scharfe Reinigungsmittel und Vandalismus. Umso wichtiger ist es, dass sie robust sind und dennoch gut aussehen, um den Komfort und die Qualitäts- und Hygieneansprüche zu bewahren. Weiterhin muss auch die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen wie die leichte Reinigung und die gleichzeitige Nutzung vieler Besucher gegeben sein. Darüber hinaus muss auch die Barrierefreiheit gewährleistet werden. Folglich gibt es viele Punkte, die bei der Planung und Gestaltung von öffentlichen sowie halböffentlichen Sanitärräumen beachtet werden müssen.
Wirtschaftlichkeit und Nutzerfreundlichkeit
Im Laufe der Zeit sind der Lebensstandard sowie die Anforderungen besonders von Besuchern öffentlicher Einrichtungen stark gestiegen. Diese Ansprüche wurden bereits in der Richtlinie für öffentliche Sanitärräume VDI 3818 berücksichtigt. Neben einer funktionstüchtigen und zeitgemäßen Ausstattung sollen demnach Sanitärräume im öffentlichen Bereich auch praktikabel sowie ökonomisch sein – das Sparen von Energie steht hier ebenso im Vordergrund wie die Verringerung des Wasserverbrauchs. Zusätzlich gibt die Richtlinie VDI 3818 vor, wie viele Einrichtungselemente wie WC, Waschtisch und / oder andere Sanitärelemente bei einer bestimmten Besucherzahl und -frequenz vorhanden sein müssen. Dabei soll zum einen die Wartezeit verringert werden, die Intimsphäre jedoch gewahrt bleiben. Dies setzt eine perfekte Planung der Einrichtung voraus, da die Sanitärräume räumlich oftmals nicht erweitert werden können, sondern in einem bestehenden Ort Platz finden müssen.
Auch die Besucher sollen dabei auf ihre Kosten kommen: Wichtig ist den Nutzern vor allen Dinge die einfache Bedienbarkeit, das hygienische sowie moderne Ambiente und ausreichen Privat- beziehungsweise Intimsphäre.
Vor Vandalismus schützen
Das Vandalismusrisiko ist nicht in allen öffentlich und halböffentlich zugänglichen Sanitärräumen gleich. Je nach Klientel wird dieses laut VDI 3818 in vier verschiedene Kategorien unterschieden. – Kein Zerstörungsrisiko (Theater, Opernhäuser) – Geringes Zerstörungsrisiko (Museen, Hotels, Universitäten) – Mittleres Zerstörungsrisiko (Bahnhöfe, Schulen) – Hohes Zerstörungsrisiko (Stadttoiletten) Letztere Kategorie wird häufig nicht überwacht. Aus diesem Grund ist die Gefahr auf Vandalismus sowie Beschädigungen und Zerstörungen besonders hoch. Neben der Überwachung ist aber auch die Besucherfrequenz bei der Einstufung von Bedeutung. Bei einer hohen Besucherfrequenz sinkt das Vandalismusrisiko, da die Täter hier leichter bei ihrer ertappt werden könnten. Gleiches gilt für Diebstähle. Um die Schäden zu verringern, werden Sanitäreinrichtungen und –ausstattungen häufig aus Edelstahl hergestellt. Dieses Material lässt sich einfach reinigen, ist relativ robust und sieht dabei einigermaßen zeitgemäß aus. Brüche und Risse – wie diese beispielsweise bei Keramik vorkommen können, sind hier nur erschwert möglich. Vielmehr sind Beulen oder Kratzer der Fall, die jedoch selten repariert werden müssen, da sie die Nutzung und Nutzungsmöglichkeit nicht beeinflussen oder beeinträchtigen.