Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen haben oft Schwierigkeiten, mit dem üblichen Wohnumfeld zurechtzukommen. Ein behindertengerechtes Wohnen zu ermöglichen, ist hier notwendig, um das Leben zu erleichtern. Welche Maßnahmen dabei zu berücksichtigen sind, erfahren Sie auf Sanitaer.org.
Um barrierefrei leben zu können, sind Anpassungen erforderlich, die nach der DIN-Norm 18025 bestimmt sind. Insbesondere sind hier behinderten-gerechte Küche und Sanitärbereich zu gewährleisten. Sie sollen vor allem zugänglich und leicht bedienbar sein. Manchmal sind sogar kleine Veränderungen notwendig, um ein behinderten-gerechtes Wohnen zu ermöglichen. Finanziell wird dieses Vorhaben von verschiedenen Behörden unterstützt. Im Folgenden erfahren Sie, wo Sie eine Kostenerstattung für die Umbaumaßnahmen erhalten können und was ein behindertengerechter Umbau erfordert.
Finanzielle Unterstützung für behindertengerechtes Wohnen
Je nachdem, welche Gründe es für die Behinderung gibt, bieten sich unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten an, die teils oder ganz die Kosten abdecken können. Bei Unfällen sind generell Versicherungen zuständig. Falls eine Behinderung als Folge eines Arbeitsunfalls aufgetreten ist, tragen die Berufsgenossenschaften die Kosten. Eine Förderung für ein behindertengerechtes Wohnen können Sie auch aus öffentlichen Mitteln erhalten. Hier sind die Förderrichtlinien des jeweiligen Bundeslands zu beachten. Zuständige Institutionen sind z.B. das Sozialamt, das Versorgungsamt und die Krankenkassen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass man einen Zuschuss von bis zu 2.577 Euro von der Pflegeversicherung bekommt. Dies erfolgt nur dann, wenn eine erleichterte Pflege und Wohnsituation durch ein barrierefreies Bauen gewährleistet werden können. Durch körperlicher Behinderung oder Krankheit eingeschränkte Menschen können auch Kredite bei sehr niedrigen Zinsen von dem KfW-Förderprogramm erhalten. Zudem können die notwendigen Geldmittel von den Einkommenssteuern abgezogen werden; hierfür ist eine schwere Behinderung nachzuweisen.
Hinweise für behindertengerechtes Wohnen
- Allgemeine Richtlinien
Behindertengerechtes Wohnen verlangt eine gute Planung und ist je nach der Art der Behinderung mit unterschiedlichen Maßnahmen verbunden. Hier sollte der Einzelfall berücksichtigt werden. Für sensorisch eingegrenzte Menschen sind taktile Orientierungshilfen erforderlich. Für Menschen, deren Behinderung einen motorischen Charakter hat und insbesondere bei Rollstuhlfahrer ist eine ausreichende Bewegungsfreiheit in der ganzen Wohnung abzusichern. Die Gehwege sollten breit genug sein; die Türen – möglichst nicht verschließbar und ebenfalls breit genug. Die Größen und die Abstände sollten individuell von Ihrem Handwerker nachgemessen werden.
- Küchen- und Sanitärbereich
Um behindertengerecht wohnen zu können, sind entsprechend gestaltete Küchen- und Sanitärbereiche besonders wichtig. In der Küche sollten Spüle, Kochplatten und Schränke auf die richtige Höhe gebracht werden und leicht ausziehbar sein. Besonders für Rollstuhlfahrer und schwer bewegliche Menschen ist es nötig, ein behindertengerechtes Badezimmer zu gestalten. Dies erfordert verbesserte Zugänglichkeit und vor allem ein stufenlos begehbares Bad. Für den Zweck eignet sich hervorragend, eine ebenerdige Dusche einzubauen. Dies ermöglicht die freie Bewegung und bietet zudem größeren Komfort. Dazu sollten die Waschbecken mehr Beinfreiheit anbieten und verstellbar sein.
Bewegungsfreiheit ist auch bei den Toiletten angesagt – die Fläche sollte nach den entsprechenden Vorschriften größer gemessen sein. Stützgriffe dienen sowohl in der Wohnung als auch speziell im Badezimmer zur Hilfestellung der körperlich eingegrenzten Menschen. Für die Planung und den Einbau der notwendigen Komponente und insbesondere einer behindertengerechte Dusche empfiehlt es sich, einen Sanitärfachmann hinzuziehen.