Betreiber einer Großanlage zur Trinkwasser-Erwärmung, welche das Trinkwasser an andere abgeben, müssen das Wasser alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Weshalb eine solche Legionellenprüfung notwendig ist, wie sie abläuft und was beim Nichteinhalten der Pflicht geschehen kann, erfahren Sie hier auf Sanitaer.org!
Bei Legionellen handelt es sich um stäbchenförmige Bakterien, welche sich vor allem in warmem, stehendem Wasser wohlfühlen. Erst bei Temperaturen von ca. 60°C sterben Sie ab. Besonders Warmwasserspeicher, welche aus Energiespar-Gründen auf relativ niedrigen Temperaturen betrieben werden, sowie wenig durchflossene Leitungen bieten den Krankheitserregern daher einen idealen Lebensraum. Aus diesem Grund sieht die Trinkwasserverordnung seit ihrer Reform im Dezember 2012 eine im Abstand von drei Jahren durchgeführte Legionellenprüfung in bestimmten Trinkwasser-Installationen vor!
Gesundheitliche Gefährdung macht Legionellenprüfung notwendig
Legionellen sind dann gefährlich, wenn sie in die Lunge gelangen. Das geschieht beispielsweise beim Verschlucken (Aspiration) von Wasser oder wenn fein versprühtes Wasser (Aerosole) inhaliert wird. Aerosole entstehen unter anderem beim Duschen, bei der Benutzung eines Whirlpools oder insbesondere beim Einsatz von Klimaanlagen.
In der Lunge angelangt können Legionellen schwerwiegende Infektionen wie das Pontiac-Fieber oder die Legionärskrankheit auslösen. Letztere ist eine schwere Form der Lungenentzündung! Nach Angaben einer Studie des Robert-Koch-Instituts erkranken allein in Deutschland jährlich etwa 30.000 Menschen an solchen Infektionen! Besonders oft betroffen sind alte, kranke und immunschwache Menschen.
Aus diesen Gründen ist eine regelmäßige Legionellenprüfung des Trinkwassers, dem wichtigsten Lebensmittel, sehr sinnvoll und notwendig!
Wissenswertes zum Ablauf der Legionellenprüfung
Alle Eigentümer und Betreiber einer Trinkwasser-Installation, welche eine Großanlage zur Trinkwasser-Erwärmung unterhalten und Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit an weitere Personen verteilen, sind dazu verpflichtet, mindestens alle drei Jahre eine Legionellenprüfung durchführen zu lassen! Diese darf nur von einem akkreditierten Untersuchungslabor ausgeführt werden.
Es muss mindestens eine Probe am Ausgang des Trinkwassererwärmers, eine an seinem Rücklauf und eine an der vom Erwärmer am weitesten entfernten Stelle im Leitungssystem entnommen werden. Im Labor wird dann geprüft, ob der in der Trinkwasserverordnung festgelegte technische Maßnahmenwert für Legionellen erreicht wurde oder nicht. Dieser liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter.
Ergebnis der Legionellenprüfung: Der Grenzwert wurde erreicht oder überschritten
Wenn bei der Legionellenprüfung festgestellt wird, dass der technische Maßnahmenwert erreicht oder überschritten wird, ist von einem gesundheitlichen Risiko durch die Erreger auszugehen. Das Ergebnis muss unverzüglich dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden! Darüber hinaus sind innerhalb von 30 Tagen eine Ortsbesichtigung sowie eine Gefährdungsanalyse zu veranlassen. Auch die Ergebnisse dieser Maßnahmen sind dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Dieses ordnet gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen an, mit welchen die Mängel in der Trinkwasser-Installation behoben werden sollen. Nutzen Sie in diesem Fall unser kostenloses Online-Formular, um mit Fachhandwerkern aus Ihrer Umgebung in Verbindung zu treten!