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Trinkwasserverordnung

Die wichtigsten Änderungen der Trinkwasserverordnung auf einen Blick!

Sanitaer.org Team
Verfasst von Sanitaer.org Team
Zuletzt aktualisiert: 19. August 2019
Lesedauer: 3 Minuten

Am 5. Dezember 2012 erließ das Bundesministerium für Gesundheit zuletzt eine Änderungsverordnung zur Trinkwasserverordnung. Was neu ist und was das konkret für Betreiber einer Trinkwasser-Installation, welche Trinkwasser an andere Nutzer verteilen, bedeutet, erfahren Sie hier auf Sanitaer.org!

Inhaltsverzeichnis
  1. Grundsätze
  2. Neuerungen
  3. Fazit

Die gesetzliche Grundlage zur Überwachung und Erhaltung der Trinkwasserqualität in Deutschland ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG). Dort heißt es sinngemäß, dass Wasser für den menschlichen Gebrauch so beschaffen sein muss, dass sein Gebrauch oder Genuss nicht zur Schädigung der menschlichen Gesundheit führt. Durch den Erlass der Trinkwasserverordnung im Jahr 2001 hat das Bundesministerium für Gesundheit klare Regelungen für die Kontrolle und Umsetzung dieser Forderung geschaffen. Zuletzt nahm das Ministerium am 5. Dezember 2012 einige Änderungen an der Verordnung vor und reagierte dadurch unter anderem auf auftretende Gesundheitsschäden. Diese Neuregelungen traten im Dezember 2013 in Kraft.

Grundsätze der Trinkwasserverordnung

In der Trinkwasserverordnung sind Anforderungen an die Beschaffenheit und Aufbereitung des Trinkwassers sowie Pflichten der Wasserversorger festgelegt. Sie setzt damit unter anderem die EG-Richtlinien zur „Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ in nationales Recht um. Für die Einhaltung der Forderungen sind die Gesundheitsämter zuständig.

Ein wesentlicher Kernpunkt der Trinkwasserverordnung ist ihr Bezug zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.), welche sowohl nationale als auch internationale Normen zur fachgerechten Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser umfassen. Unter anderem in diesem Punkt fällt die deutsche Trinkwasserverordnung deutlich strenger als die EG-Richtlinien aus.

Trinkwasserverordnung – Was ist neu?

Seit dem 14. Dezember 2012 gilt ausschließlich die zweite Änderungsverordnung vom 5. Dezember 2012. Daraus haben sich folgende Änderungen ergeben:

  • Grenzwert für Uran: Aufgrund der nachweislich auftretenden gesundheitlichen Schäden durch den Konsum erhöhter Konzentrationen des giftigen Schwermetalls hat das Bundesministerium für Gesundheit erstmals einen Grenzwert für Uran eingeführt. Dieser liegt bei 0,01 Milligramm pro Liter Wasser.
  • Grenzwerte für Blei und Cadmium: Der Grenzwert für das Schwermetall Cadmium wurde auf 0,003 Milligramm pro Liter gesenkt, der Wert für Blei liegt nun nur noch bei 0,01 Milligramm pro Liter. Sind noch Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation verbaut, so ist dieser Wert nicht mehr einzuhalten!
  • Legionellenprüfung: Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation, welche eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung betreiben und Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (beispielsweise im Zuge der Vermietung von Wohnungen) an andere Verbraucher verteilen, müssen das Wasser aus ihren Leitungen in regelmäßigen Abständen auf Legionellen untersuchen lassen.

Als Großanlagen gelten gemäß Trinkwasserverordnung Speicher- und Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von 400 Litern oder mehr beziehungsweise 3 Litern oder mehr in jeder Rohrleitung zwischen dem Ausgang im Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Beispiele dafür sind Anlagen in Wohngebäuden, Krankenhäusern, Schwimmbädern oder Hotels.

Fazit

Das Bundesministerium für Gesundheit änderte zuletzt im Dezember 2012 verschiedene Punkte der Trinkwasserverordnung. Grenzwerte von gesundheitsschädlichen Schadstoffen im Wasser wurden eingeführt oder gesenkt, und Unternehmer oder sonstige Betreiber einer Trinkwasser-Installation einer bestimmten Größe haben größere Pflichten gegenüber den Nutzern, denen sie das Trinkwasser ausgeben. Für die Einhaltung dieser Forderungen ist das Gesundheitsamt zuständig!

 

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