Durch die am 05. Dezember 2012 reformierte Trinkwasserverordnung haben Vermieter nun auch neue Pflichten zu erfüllen! Eine davon ist es, das Trinkwasser alle drei Jahre auf Legionellen prüfen zu lassen. Informationen zu weiteren Pflichten finden Sie hier auf Sanitaer.org!
Wer Besitzer oder Betreiber einer Trinkwasser-Installation ist, das Warmwasser in einer sogenannten Großanlage erhitzt und im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit an Dritte verteilt, muss nun gewisse Pflichten erfüllen. So sieht es die am 05. Dezember 2012 vom Bundesamt für Gesundheit erlassene und im Dezember 2013 in Kraft getretene Änderungsverordnung zur Trinkwasserverordnung vor. Auch Vermieter sind davon betroffen, da im Zuge der Vermietung Trinkwasser bereitgestellt und durch ein Entgelt abgegolten wird und das Vermieten generell eine gewerbliche Tätigkeit darstellt. Welche Pflichten das sind, erfahren Sie im Folgenden!
Informationspflichten der Vermieter
Wenn Sie etwas Größeres als ein Zweifamilienhaus vermieten und das Trinkwasser in einer sogenannten Großanlage erwärmen, haben Sie die Pflicht, den Bestand dieser Anlage sofort beim Gesundheitsamt zu melden. Darüber hinaus müssen Sie jede technische Änderung oder Inbetriebnahme wenigstens vier Wochen im Voraus anzeigen.
Gemäß Trinkwasserverordnung sind Sie als Vermieter außerdem dazu verpflichtet, sämtliche Informationen der Wasserqualität, welche Sie jährlich von den örtlichen Versorgern erhalten, für Ihre Mieter unverzüglich in schriftlicher Form offen zu legen.
Visuell, olfaktorisch (den Riechsinn betreffend) und gustatorisch (den Geschmackssinn betreffend) wahrnehmbare Veränderung der Trinkwasserqualität sowie außergewöhnliche Vorkommnisse in der näheren Umgebung des Wasservorkommens, welche die Wasserqualität beeinflussen könnten, müssen Sie dem Gesundheitsamt unverzüglich mitteilen! Sollte dann in einer Analyse festgestellt werden, dass das Trinkwasser nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht, müssen Sie als Vermieter entsprechende Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache einleiten sowie gegebenenfalls bestehende Mängel beseitigen.
Trinkwasserverordnung verpflichtet Vermieter zur regelmäßigen Legionellenprüfung!
Da Sie als Vermieter in der Regel eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung betreiben, sind Sie dazu verpflichtet, spätestens alle drei Jahre eine Legionellenprüfung durchzuführen! Diese Untersuchung dürfen lediglich dazu ermächtigte Labore durchführen. Eine Liste dieser Untersuchungslabore aller Bundesländer und alle wichtigen Infos zur Legionellenprüfung finden Sie in diesem Artikel!
Sollte festgestellt werden, dass Legionellen in zu hoher Konzentration im Trinkwasser vorhanden sind, müssen Sie als Vermieter gemäß Trinkwasserverordnung eine sogenannte Gefährdungsanalyse veranlassen. In dieser wird ein Gutachten über die von der Trinkwasser-Installation ausgehende gesundheitliche Gefährdung für Verbraucher erstellt und Gegenmaßnahmen empfohlen.
Trinkwasserverordnung: Vermieter müssen Bleileitungen austauschen lassen!
Seit dem 01. Dezember 2013 sind sowohl Wasserversorger als auch Vermieter dazu verpflichtet, Kunden und Mieter auf im Leitungssystem verbaute Bleirohre hinzuweisen! Außerdem müssen diese Leitungen schnellstmöglich ausgetauscht werden, da der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für das Schwermetall ansonsten nicht eingehalten werden kann. Davon gehen jedenfalls Experten aus. Nutzen Sie ganz einfach und unkompliziert unser kostenloses Online-Formular, um mit qualifizierten Fachhandwerkern Kontakt aufzunehmen!
Für Sie als Vermieter lohnt es sich in jedem Fall, diesen Austausch in naher Zukunft und vor allem vor der Feststellung eines erhöhten Blei-Wertes im Trinkwasser vorzunehmen. Denn werden die Leitungen erst aufgrund eines Mangels ausgetauscht, so müssen Sie als Vermieter die gesamten Kosten der Sanierung tragen! Handeln Sie allerdings vorsorglich, so gilt der Eingriff als Modernisierung, welche auf die Mieter umgelegt werden kann.