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Trinkwasserverordnung

Bleileitungen müssen ausgewechselt werden, um der Trinkwasserverordnung gerecht zu werden!

Sanitaer.org Team
Verfasst von Sanitaer.org Team
Zuletzt aktualisiert: 19. August 2019
Lesedauer: 3 Minuten

Der gesetzlich zugelassene Blei-Grenzwert im Trinkwasser liegt seit dem 01. Dezember 2013 nur noch bei 0,01 Milligramm pro Liter. Wenn Bleileitungen Bestandteil der Trinkwasser-Installation sind, ist dieser Wert nicht einzuhalten. Welche Konsequenzen sich daraus für Hausbesitzer, Unternehmer und Co. ergeben, erfahren Sie hier auf Sanitaer.org!

Bis etwa 1970 wurde häufig Blei als Material für Trinkwasserleitungen verwendet. Das Schwermetall stellt allerdings gerade für Schwangere und Kleinkinder eine nicht unbeträchtliche Gefahr dar. Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit den Grenzwert für Blei im Trinkwasser mit der am 05. Dezember 2012 erlassenen Reform der Trinkwasserverordnung auf 0,01 Milligramm pro Liter gesenkt. Wirksam wurde dieser Grenzwert allerdings erst am 01. Dezember 2013. Experten gehen davon aus, dass dieser Wert nur eingehalten beziehungsweise unterschritten werden kann, wenn alle noch verbauten Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation ausgetauscht werden.

Woran sind Bleileitungen zu erkennen?

Einen ersten Anhaltspunkt gibt Ihnen das Baujahr der Immobilie. Wie bereits erwähnt wurden Bleileitungen bis etwa 1970 verlegt. Freiliegende Leitungen lassen sich darüber hinaus an verschiedenen Merkmalen erkennen:

  • Blei ist ein weiches Metall und lässt sich daher mit einem spitzen Gegenstand problemlos einritzen oder in Teilen abschaben.
  • Bleileitungen sind silbergrau und wurden aufgrund ihrer Biegsamkeit in der Regel in geschwungenen Linien verlegt.
  • Wenn Sie auf Blei klopfen, gibt es einen dumpfen Laut.

Welche Gefahren stellen Bleileitungen dar?

Durch Korrosion kann Blei aus den Leitungen gelöst werden und in das Trinkwasser gelangen. Ab einer bestimmten Konzentration kann das Schwermetall insbesondere für Schwangere und Kleinkinder gesundheitsgefährdend sein! Selbst niedrige Mengen können bei regelmäßiger Aufnahme die Blutbildung und Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen und Kleinkindern beeinträchtigen. Daher wurde mit der Reform der Trinkwasserverordnung der Grenzwert für Blei im Trinkwasser auf 0,01 Milligramm pro Liter gesenkt!

So können Sie sich schützen:
Wenn Bleileitungen vorhanden sind, sollten diese schnellstmöglich ersetzt werden! Bis dahin sollten Sie für Trink- und Nahrungszwecke möglichst abgefülltes Wasser aus dem Supermarkt verwenden. Außerdem sollten Sie das Leitungswasser vor dem Gebrauch erst aus der Leitung fließen lassen, bis es deutlich abgekühlt ist, denn so lässt sich der Bleigehalt zumindest etwas senken.

Wer ist für die Bleifreiheit des Trinkwassers verantwortlich?

Die Verantwortung für bleifreies Trinkwasser trägt der Inhaber beziehungsweise Betreiber der Trinkwasser-Installation. Denn er muss dafür sorgen, dass er seinen Mietern und Kunden Trinkwasser in einwandfreier Qualität zur Verfügung stellt. Daher ist es auch Aufgabe des Vermieters oder Unternehmers, alle Bleileitungen schnellstmöglich austauschen zu lassen. So können Vermieter nicht nur ihre Mieter vor gesundheitlichen Schäden bewahren, sondern auch Geld sparen! Denn werden die Bleileitungen vorsorglich ausgewechselt, handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme, deren Kosten auf die Mieter übertragen werden kann. Werden sie allerdings erst infolge einer Grenzwertüberschreitung ausgewechselt, handelt es sich um eine Mängelbeseitigung. Die Kosten trägt in diesem Fall allein der Hausbesitzer!

Fazit

Seit dem 01. Dezember 2013 beträgt der Grenzwert für Blei im Trinkwasser nur noch 0,01 Milligramm pro Liter! Dieser Wert kann nur mit einer bleifreien Versorgungsleitung eingehalten werden. Als Hausbesitzer beziehungsweise Unternehmer sind Sie für die Einhaltung verantwortlich. Sollten also noch Bleileitungen innerhalb der Trinkwasser-Installation verbaut sein, sollten Sie diese schnellstmöglich austauschen! Nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit Fachhandwerkern auf. Nutzen Sie dazu das kostenlose Online-Formular von Sanitaer.org!

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