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Förderung für Pelletheizung: Diese Ansprüche haben Sie!

Sanitaer.org Team
Verfasst von Sanitaer.org Team
Zuletzt aktualisiert: 19. August 2019
Lesedauer: 1 Minute
Der Einbau einer Pelletheizung wird staatlich gefördert. Auch privatwirtschaftliche Zuschüsse und diverse regionale Programme werden Bauherren angeboten. © Sanitaer.org

Eine Pelletheizung ist in ihrer Verwendung fast CO2-neutral und im Vergleich zu anderen Heizsystemen in ihrem Energieverbrauch relativ günstig. Viele Immobilienbesitzer schrecken jedoch vor den hohen Investitionskosten zurück. Sanitaer.org informiert Sie nachfolgend über Förderungen und Zuschüsse, die Sie beim Einbau einer Pelletheizung in Anspruch nehmen können.

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Der Einbau einer Pelletheizung wird staatlich gefördert. Auch privatwirtschaftliche Zuschüsse und diverse regionale Programme werden Bauherren angeboten. © Sanitaer.org

Durch den Einbau einer Pelletheizung wird eine wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Öl- und Gasmarkt erreicht und zusätzlich die Umwelt durch die energieeffiziente Arbeitsweise des Heizungssystems geschont. Aus Gründen der CO2-Reduktion müssen per Gesetz bis 2020 insgesamt 14 Prozent aller Wärmeleistungen aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Die hohen Anschaffungskosten von bis zu 25.000 Euro für moderne Heizsysteme können von vielen Immobilienbesitzern jedoch nicht aufgebracht werden, weswegen der Staat diverse Fördermittel und Anreizprogramme erstellt hat, um den Einbau von Pelletheizungen zu fördern. Zudem können Bauherren privatwirtschaftliche Zuschüsse und regionale Programme in Anspruch nehmen.

Staatliche Fördermittel für Pelletheizungen

Die hohen Investitionskosten einer Pelletheizung können durch staatliche Förderungen reduziert werden. Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden diese Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse in Bestandsgebäuden gefördert:

  • Kessel zur Verfeuerung von Holzpellets und Holzhackschnitzeln werden mit mindestens 2.400 Euro gefördert, sofern der Pelletkessel einen Leistungsbereich von 5 bis zu 66,6 Kilowatt (kW) aufweist. Wird eine Leistung von 66,7 bis 100kW erzielt, können sogar Fördergelder von bis zu 3.600 Euro beantragt werden.
  • Eine Pelletheizung mit Pufferspeicher mit mindestens 30 Litern pro kW Leistung wird mit 2.900 Euro bis hin zu 3.600 Euro gefördert.
  • Auch Holzpelletöfen mit Wassertasche sowie Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzpellets beziehungsweise Holzhackschnitzeln sowie Scheitholz und besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel erhalten staatliche Fördermittel
Achtung:
Nicht gefördert werden luftgeführte Pelletöfen, da diese nur einen Raum und kein ganzes Wohngebäude beheizen und somit nicht als besonders energieeffizient eingestuft werden.

Zusätzlich können Basisförderungen beantragt werden:

Der Antrag zur Förderung für den Einbau einer Pelletheizung muss innerhalb der ersten sechs Monate nach Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Eingereicht werden muss dabei eine Herstellererklärung oder ein Prüfbericht, welcher bestätigt, dass der Pelletofen alle Richtlinien erfüllt.

Privatwirtschaftliche Zuschüsse & regionale Programme

Auch auf der Länderebene können Zuschüsse für den Einbau einer Pelletheizung beantragt werden. Die Konditionen zur Förderung einer Pelletheizung sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, weswegen es ratsam ist, sich bei der jeweiligen Förderbank zu den aktuellen Zuschüssen zu informieren. Die KfW-Bankgruppe beispielsweise, welche weltweit die größte Förderbank sowie die drittgrößte Bank Deutschlands ist, vergibt im Zuge verschiedener Programme wie „Energieeffizient sanieren“, „Energieeffizient bauen“ und „Wohnraum modernisieren“ zinsgünstige Darlehen für den Einbau eines Pelletofens.

Fazit

Da eine Pelletheizung in Ihrer Anschaffung besonders kostenintensiv ist, werden vom Staat und privatwirtschaftlichen Banken Förderungen und Zuschüsse gewährt, da durch das Heizen mittels einer Pelletheizung der CO2-Ausstoß bei gleichbleibender beziehungsweise besserer Heizleistung verringert werden kann. Geachtet werden muss auf die fristgerechte Einreichung des Förderantrages sowie auf die Beilegung sämtlicher Unterlagen zur Belegung der Energie Effizienz des Pelletofens.

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