Bei einer hartnäckigen Rohrverstopfung ist guter Rat teuer. Hier ist schnelle Hilfe gefragt. Aber Vorsicht – eine unsachgemäße Rohreinigung kann Folgeschäden verursachen. Informieren Sie sich genauestens über Ihre Rechte und Pflichten!
Ist der Abfluss verstopft, liegen die Ursachen in den jahrelangen Ablagerungen von Kalkresten und Schmutz im Rohrsystem. Überschwemmungen und unangenehme Gerüche sind die Folge. Zudem lässt sich eine Rohrverstopfung kaum vorhersehen, sodass es jeden zu jeder Zeit treffen kann. Sie sollten somit wissen, worauf Sie zu achten haben und welche Schritte Sie als Erstes einleiten müssen. Sanitaer.org informiert Sie in diesem Artikel ausführlich.
Das Beseitigen und Vorbeugen der Rohrverstopfung
Oftmals sind neben Kalkresten und der Abnutzung von älteren Rohren weitere Dinge wie Haare oder Essensreste Hauptursache für Rohrverstopfungen. Hier können Sie selbst vorbeugen und mithilfe eines Abflusssiebs grobe Verschmutzungen auffangen. So können Sie beispielsweise in der Dusche Ihren Abfluss oberflächlich reinigen und eigens verschuldete Verstopfungen vermeiden. Ist es dafür allerdings schon zu spät und eine tief sitzende Rohrverstopfung tritt auf, hilft meist nur professionelle Unterstützung.
Ein Sanitär-Fachmann prüft zunächst den Grad der Rohrverstopfung. Hierzu helfen beispielsweise kleine Kameras, um Ort und Ausmaß zu lokalisieren. Dann wird entsprechendes Gerät zu Hilfe gezogen, um die Rohrverstopfung zu lösen. Hier gibt es professionelle Rohreinigungsgeräte und Rohrreinigungsspirale für jegliche Art von Rohrverstopfung.
Rohrverstopfung – wer zahlt und wer haftet?
Die Wahl eines Fachmanns hat neben der fachmännischen Rohrreinigung auch weitere Vorteile. So entgehen Sie auch Probleme mit Ihrer Versicherung, die Sie ohne Zweifel bekommen hätten, wenn Sie selbst Hand angelegt hätten und dabei zum Beispiel ein Rohrbruch entstanden wäre. Dann bittet Sie auch der Vermieter zur Kasse!
Dieser ist eigentlich dafür verantwortlich, die Rohrverstopfung zu beseitigen unabhängig davon, wer sie verursacht hat – dies gilt laut Mietrecht. Die Rohrverstopfung ist ein Mietmangel und kann somit zu einer Mietminderungsforderung seitens des Mieters führen. Schließlich können jahrelange Ablagerungen noch vor dem Einzug des Mieters Ursache für Verstopfung der Toilette sein. Oder die hauseigenen Fallrohre, die alle Wohnungen miteinander verbinden sind ursächlich für eine Rohrverstopfung. Somit trägt grundsätzlich der Vermieter die Kosten einer Rohrverstopfung.
Wenn der Mieter dem Vermieter schnellstmöglich über die Verstopfung in Kenntnis setzt, muss dieser somit sofort entsprechende Maßnahmen einleiten. Tut er dies nicht, sind Mietminderungen von bis zu 33 Prozent möglich. Dies bestätigt auch die Rechtsprechung.