Ein Rohrbruch ist eine extrem ärgerliche Sache. Der Prozess, der zu so einem Schaden führt, geht meistens schleichend voran. Mieter und Hausbesitzer bemerken Mängel erst durch den letztendlichen Rohrbruch. Wer zahlt? Wie sollten Sie sich verhalten? Wir geben Ihnen Antworten!
Die meisten Veränderungen, die Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus schaden können, sehen Sie meistens früh genug. Ob es sich um Rost, Schimmel oder verkalkte Wasserhähne handelt – rechtzeitig bemerkt können nahezu alle Probleme beseitigt werden. Anders verhält es sich mit einem Wasserrohrbohrbruch. Erst wenn es zu einem Rohrbruch und somit eingeschränkten Funktionalitäten kommt, wird das Problem bemerkt. Wer bei einem Rohrbruch informiert werden muss und wer für welche Schäden haftet, lesen Sie auf Sanitaer.org.
Was ist ein Rohrbruch? Wie macht er sich bemerkbar?
Ein Rohrbruch beschreibt den massiven Schaden an einem Leitungssystem. In den meisten Fällen entsteht solch ein Bruch über einen längeren Zeitraum hinweg, beispielsweise durch Korrosion, Frost oder Materialermüdung. Oftmals sind es allerdings auch Mängel bei der Herstellung oder am Material, die ein späteres Bersten der betroffenen Rohre begünstigen. Schäden an einem Rohr werden in den meisten Fällen erst bei einem letztendlichen Bruch, selten bereits bei der Entstehung wahrgenommen. Daher kann es schnell teuer werden bei einem Rohrbruch: Wer zahlt und wie viel Kosten auf Sie zukommen, hängt davon ab, welcher Schaden durch den Wasserrohrbruch verursacht wurde und wie schnell er sich beseitigen lässt.
Einen Rohrbruch rechtzeitig bemerken
Wer aufmerksam auf kleinste Veränderungen oder Einschränkungen bei der Funktionalität von Wasserhahn und Heizung achtet, kann frühzeitig einem Rohrbruch vorbeugen. Wenn Sie im Winter merken sollten, dass Ihre Heizung kalt bleibt, könnte das Wasser in den Rohren gefroren sein. Durch die Anomalie des Wasser dehnt sich dieses aus, sobald es gefriert. Aufgrund diese Ausdehnung kommen betroffene Rohre zum Bersten und ein Rohrbruch entsteht. Ein weiteres Warnsignal ist ein steigender Wasserverbrauch, obwohl Sie kein Wasser verbrauchen bzw. alle Leitungen abgestellt sind. Überprüfen Sie hin und wieder Ihren Wasserstandzähler, den Sie meistens im Badezimmer finden. Wenn dieser langsam steigt, obwohl Sie kein Wasser verbrauchen, könnte ein Schaden am Rohr vorliegen. Solch ein erstes kleines Loch lässt sich meistens wesentlich einfacher beseitigen als ein kompletter Bruchschaden.
Folgen eines Rohrbruches
In den meisten Fällen bleibt ein Rohrbruch bzw. seine Entstehung unbemerkt. Doch selbst wenn der Ernstfall eingetreten, ist kann es passieren, dass Sie ihn nicht sofort bemerken. Dies ist oftmals dann der Fall, wenn sich die betroffene Stelle beispielsweise hinter einem großen Schrank befindet. Eine feuchte Wand sieht der Betroffene meistens nicht, da Sie durch den Schrank verdeckt wird. Spätestens, wenn es in der Wohnung unter Ihnen anfängt von der Decke zu tropfen, holt Sie die traurige Realität ein. Die Folge eines Rohrbruches ist somit nicht ausschließlich eine Einschränkung von Funktionalitäten. Auch die Feuchtigkeits- und Schimmelbildung an unbeobachteten Stellen ist besonders ärgerlich. Kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend Ihren Vermieter und einen Sanitär-Profi!
Im Fall von einem Rohrbruch: Wer zahlt für welche Schäden?
Sobald der Schaden entstanden ist und ein Wasserrohrbruch repariert werden muss, gehen den Betroffenen viele Fragen durch den Kopf: „Wie verhalte ich mich bei einem Rohrbruch? Wer zahlt die Kosten?“ Generell gilt: Wer gut versichert ist, erspart sich eine Menge Probleme und Kosten. Sie sollten daher bei einem Wasserrohrbruch Versicherung und Vermieter unverzüglich Bescheid geben! Um die offenen Kosten kümmern sich in diesem Fall nämlich Ihre Gebäude- und Hausratversicherung.
Rohrbruch: Gebäudeversicherung haftet für Schaden am Haus
Die sogenannte Gebäudeversicherung übernimmt in den meisten Fällen den Großteil der zu tragenden Kosten. Hierzu zählen Schäden an der Wand, am Boden sowie an angrenzenden Gebäuden wie Garagen oder Schuppen. Die Gebäudeversicherung übernimmt jedoch nicht die Kosten für Schäden an Möbeln und Einrichtungsgegenständen. Wenn also Ihr Kleiderschrank, Fernseher oder Bett beschädigt wird, übernimmt die Gebäudeversicherung keine Kosten. Dafür können Sie mit Ihrem Vermieter eine Mietminderung bei Rohrbruch aushandeln. Diese greift in der Regel bis zu dem Datum, an dem der vertraglich vereinbarte Zustand der Wohnung wieder hergestellt wird.
Hausratversicherung für Ihre persönlichen Gegenstände
Während die Gebäudeversicherung nur für Schäden am Haus selbst haftet, kümmert sich die Hausratversicherung um Ihre persönlichen Gegenstände. Auch für Schäden an Teppichen und Möbeln wird gehaftet. Sollten Sie keine Hausratversicherung abgeschlossen haben, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Denken Sie aber immer daran, dass auch eine Hausratversicherung keine ideellen Werte ersetzen kann. Achten Sie daher immer auf Veränderungen in Ihrer Wohnung, die auf einen Rohrbruch hinweisen können.