Ein Wasserschaden ist ein sehr ärgerliches Problem. Meistens entwickelt er sich über Monate hinweg und überrascht betroffene Mieter von einem Augenblick zum nächsten. Eine wichtige Frage stellt sich bei jedem Wasserschaden: Wer zahlt und haftet für entstandene Schäden?
Ein Wasserschaden ist frustrierend und meistens mit extrem hohen Kosten verbunden – wenn Sie nicht richtig versichert sind. Ein Wasserschaden kann verschiedene Ursachen haben: Von Schäden durch Bauarbeiten über undichte Stellen bis hin zu Materialfehlern, Frost- oder Rostschäden – in den seltensten Fällen können Betroffene etwas für ihr Schicksal. Eins ist klar: kaum ein Schaden im Haus ist ärgerlicher als ein Wasserschaden – wer zahlt und wer für etwaige Schäden aufkommt, ist dabei allerdings nicht immer klar zu regeln. Doch wer zahlt bei Wasserschaden? Sanitaer.org informiert Sie über die unterschiedlichen Szenarien sowie über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter, Nachbar und Hausbesitzer. Zusätzlich geben wir Ihnen die Möglichkeit, bequem und schnell kompetente Ansprechpartner aus der Region zu kontaktieren, um unverbindliche Angebote für Sanierungsarbeiten im Falle eines Schadens einzuholen.
Wasserschaden: Wer zahlt was?
Die Frage nach der Haftung richtig sich – wie bei jedem Schadensfall – nach der Schuldfrage. So fragen Sich betroffene Mieter auch bei einem Wasserschaden: Wer zahlt die anfallenden Kosten für die beschädigte Einrichtung und mögliche Sanierungsarbeiten? Hierbei kann allgemein in zwei Fälle unterschieden werden, die wir Ihnen im Folgenden kurz erläutern werden.
Sie haben den Schaden nicht zu verantworten
In den meisten Fällen werden Sie den Wasserschaden nicht zu verantworten haben. Im Gegenteil: Sie werden unangenehm und plötzlich von ihm überrascht werden. Wenn Sie keine Schuld an dem Schaden haben, gibt es zwei Parteien, die für anfallende Kosten aufkommen müssen: Entweder haftet Ihre Versicherung im Fall eines Wasserschadens, oder aber Ihr Vermieter!
- Hausratversicherung
Die Hausratversicherung greift, sobald Sie unverschuldet Schaden an Einrichtungsgegenständen wie Möbel, technischen Geräten oder Ähnlichem erfahren. Sie sollten daher in jedem Fall Ihre Hausratversicherung in Kenntnis setzen und genau auflisten, welche Objekte Schaden genommen haben.
- Gebäudeversicherung
Ihre Gebäudeversicherung wird für etwaige Schäden an der Fassade, den Decken, Wänden und Böden aufkommen. Wenn sich beispielsweise eine Wand hinter Ihrem Schrank über Monate hinweg mit Wasser vollgesogen hat und renoviert werden muss, wird die Gebäudeversicherung für die anfallenden Renovierungskosten aufkommen.
- Vermieter
Wenn es allerdings zu Schäden an Ihrem Eigentum kommt, die durch eine mangelhafte Instandhaltung durch den Vermieter entstanden sind, muss dieser für Ihre Wertsachen haften. Wenn beispielsweise über Jahre hinweg keine regelmäßigen Kontrollen an Rohren und Leitungssystemen veranlasst wurden, muss keine Ihrer Versicherungen haften, da die Schuldfrage hier bei dem Vermieter und seiner groben Fahrlässigkeit liegt. Somit brauchen Sie sich weder um die anfallenden Kosten noch um die Wasserschadenbeseitigung kümmern!
Sie haben den Schaden zu verursachen
Wenn Sie den Schaden zu verantworten haben, müssen Sie auch für die Haftung aufkommen. Fahrlässigkeit spielt bei dieser Betrachtung eine große Rolle. Wenn Sie beispielsweise im Urlaub waren und den Wasserhahn Ihrer Waschmaschine nicht zugedreht haben, oder Ihre Badewanne übergelaufen, ist während Sie vertieft telefoniert haben, sind Sie für den entstandenen Schaden verantwortlich. Wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, müssen Sie für entstandene Schäden am Haus und bei Ihren Nachbarn aufkommen. Sie sehen: kaum etwas ist ärgerlicher als ein Wasserschaden – wer zahlt, ist dabei jedoch auch immer eine Frage der Schuld, sodass Ihnen eine kleine Unaufmerksamkeit bereits eine Menge Kosten verursachen kann.
Sofortmaßnahmen im Falle eines akuten Wasserschadens
Der Ernstfall ist eingetreten und Sie haben einen Wasserschaden? Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, was Sie in diesem Fall tun können! Wirksame Sofortmaßnahmen sind beispielsweise:
- Strom- und Wasserversorgung unterbinden
- elektrische Geräte aus der betroffenen Räumlichkeit entfernen
- betroffene Möbel und Geräte abtrocknen
- Fenster zum Lüften öffnen
- im Falle eines Wasserschadens durch Hochwasser mit Eimern so viel Wasser wie möglich aus Kellerräumen entfernen, bis die Feuerwehr eintrifft
In jedem Fall müssen Sie schnell handeln und alle relevanten Parteien – also Vermieter, Versicherung und Sanitär-Profi – so schnell wie möglich in Kenntnis setzen! Reagieren Sie unverzüglich bei einem Wasserschaden – wer zahlt, richtet sich im Notfall auch immer nach der verstrichenen Zeit, bis Sie den Schaden gemeldet haben!