Nach dem Unglück folgt die Ernüchterung: Wenn geplatzte Rohre oder Hochwasser Ihre Wände und Möbel beschädigen, sehen Sie sich schnell mit hohen Kosten und einer Menge Arbeit konfrontiert. Ausreichend versichert und gut beraten wird die Wasserschadenbeseitigung für Sie keine Qual!
Ein Wasserschaden ist eine der heimtückischsten Problemsituationen, mit denen sich ein Wohnungsbesitzer konfrontiert sehen kann. Die Ursachen für solch einen Schaden sind vielfältiger Natur. Ob durch einen Rohrbruch, starken Niederschlag, Hochwasser oder auch Löscharbeiten: Ein Wasserschaden kommt in den meisten Fällen völlig überraschend und ist vorher nicht absehbar. Wenn Betroffene zudem nicht ausreichend versichert und informiert sind, können die anfallenden Kosten für die Wasserschadenbeseitigung schnell zu einem finanziellen Problem werden. Auch die Sanierungsarbeiten sollten in Umfang und Aufwand nicht unterschätzt werden. Sanitaer.org informiert Sie über die Folgen und mögliche Maßnahmen nach einem Wasserschaden. Außerdem helfen wir Ihnen dabei, einen passenden Ansprechpartner aus Ihrer Nähe zu finden und unverbindlich zu kontaktieren – egal, ob für eine fachgerechte Wasserschadenbeseitigung oder für eine kompetente Beratung vor und nach einem möglichen Schaden.
Maßnahmen zur Wasserschadenbeseitigung
Während Schäden durch Niederschlag und vor allem Hochwasser komplett professioneller Hilfe benötigen, können Sie zumindest bei einem Leitungswasserschaden auch selbst aktiv werden – bis der Fachmann eintrifft. Wir stellen Ihnen im Folgenden erste Sofortmaßnahmen und anschließende Sanierungsarbeiten vor, die sich im Rahmen einer Wasserschadenbeseitigung ergeben.
Sofortmaßnahmen
Je nach Umfang des Wasserschadens können Sie mehr oder weniger selbstständig erste Maßnahmen einleiten. Wenn es sich um einen Rohrbruch handelt, sollten Sie schnellstmöglich die Wasser- und Stromversorgung unterbinden. Die Wasserversorgung, damit kein neues Wasser austreten und den Schaden vergrößern kann – die Stromversorgung, damit es zu keinen gefährlichen Kurzschlüssen und Schäden an Ihrer Elektronik kommt. Nachdem Sie alle Versorgungsströme unterbunden haben, sollten Sie als nächstes zum Lüften alle Fenster öffnen und bereits feuchte Möbel und technische Geräte abtrocknen.
Der Umfang einer fachmännischen Wasserschadenbeseitigung
Ihre ersten Sofortmaßnahmen ersetzen natürlich nicht die fachmännische Arbeit des Profis. Je nach Umfang des Wasserschadens wird eine ausgiebige Sanierung fällig, damit Ihre Wohnung weiterhin bewohnbar wird und Sie nicht den Gefahren einer schädlichen Schimmelbildung ausgesetzt sind. Der Profi wird als Erstes die betroffene Stellen komplett erneuern. Hierbei wird zunächst mit passenden Geräten eine ausgiebige Trocknung der Wände bzw. des Raumes durchgeführt. Als Nächstes wird die Tapete komplett entfernt und die Wand entsprechend entkernt. Auch wenn auf den ersten Blick nur die Tapete betroffen sein mag, können die richtigen Probleme und erste Schimmelsporen weitaus tiefer sitzen. Nachdem die Wand entkernt wurde, werden entstandene Löcher im Anschluss mit Spachtelmasse ausgefüllt und eine ebene Fläche hergestellt. Als nächster und letzter Schritt folgt die Gestaltung der Wand durch neue Tapeten und Farben.
Wer trägt die Kosten Ihrer Wasserschadenbeseitigung
Die Kosten bei einem Wasserschaden sind für viele Privatpersonen untragbar. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie ausreichend versichert sind. Wenn Sie den Schaden nicht fahrlässig verursacht haben, werden Gebäude- und Hausratversicherung die anfallenden Kosten übernehmen und für etwaige Schäden haften. Die Gebäudeversicherung übernimmt Kosten für Sanierungsarbeiten an der Fassade sowie den Decken, Wänden und Böden. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen persönliche Gegenstände zum jeweiligen Wert. Anders sieht es allerdings aus, wenn Sie den Wasserschaden fahrlässig verursacht und somit zu verantworten haben. Wenn Sie beispielsweise Ihre Badewanne überlaufen lassen oder sich nicht um Ihre Waschmaschine kümmern, kann ein Gericht Ihnen die Schuld zusprechen, und die Versicherung wird keine Kosten für die Wasserschadenbeseitigung tragen.