Durchlauferhitzer stellen zuverlässig warmes Wasser für den täglichen Gebrauch bereit. Erst wenn der Durchlauferhitzer defekt ist, wird man mit dem Problem des fehlenden Warmwassers konfrontiert. Was sie tun können, wenn ihr Durchlauferhitzer kaputt ist, erfahren Sie auf Sanitaer.org.

Wie komfortabel aufbereitetes Warmwasser tatsächlich ist, stellt man meist erst fest, wenn ein Gerät der Warmwasser-Versorgung nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Ist der Durchlauferhitzer defekt, kann man bei Bedarf schließlich kein warmes Wasser wie selbstverständlich aus dem Wasserhahn entnehmen. Um mögliche Schäden an Durchlauferhitzern vorbeugen zu können oder diese frühzeitig erkennen zu können, sollten Sie Ihren Durchlauferhitzer warten lassen. Außerdem sollte das Gerät in regelmäßigen Abständen fachgerecht entkalkt werden.
Durchlauferhitzer defekt: Mögliche Ursachen
Die möglichen Ursachen für einen Defekt am Durchlauferhitzer sind vielfältig. Gründe unterscheiden aufgrund verschiedener Geräte-Modelle. Ein elektronischer Durchlauferhitzer weist beispielsweise andere Funktionen und Gerätekomponenten auf, als ein gasbetriebenes Modell. Ist ein elektronischer Durchlauferhitzer defekt, hat dies betriebsbedingt andere Ursachen als bei Geräten, die nicht rein elektronisch gesteuert sind.
Ursachen defekter Durchlauferhitzer können sein:
- Beschädigung der Heizspirale
- Defekt der Thermostate
- zu geringer oder zu hoher Druck
- nicht funktionierende Elektronik
- Kalkablagerungen
Offensichtlich werden die Unterschiede der Modelle mit Berücksichtigung der verschiedenen Betriebsarten. Vor allem für die Nutzung von Gas-Durchlauferhitzern ist eine regelmäßige, fachgerechte Wartung und Reinigung vorgeschrieben, damit die Betriebssicherheit garantiert werden kann.
Durchlauferhitzer defekt: Kostenfrage
In einem Mietverhältnis ist generell der Vermieter verpflichtet, die Mietwohnung instand zu halten. Da Durchlauferhitzer in der Regel zum mitvermieteten Wohnungsinventar gehört, muss bei einem Durchlauferhitzer, der defekt ist, der Vermieter einen Fachbetrieb zur Schadensbehebung beauftragen. Als Mieter sind Sie dagegen in der Pflicht, Ihren Vermieter über den Mangel in Kenntnis zu setzen. Der Vermieter kann allerdings die Kosten sogenannter Kleinreparaturen an den Mieter weitergeben, wenn diese nicht den Betrag von 75 Euro überschreiten. Sind Sie der Eigentümer des kaputten Durchlauferhitzers, muss der Hersteller den Mangel kostenfrei beheben – vorausgesetzt, das Gerät ist nicht älter als zwei Jahre.